Wasser

Wir versorgen ganz Witzenhausen - das heißt die Kernstadt einschließlich der 16 Stadtteile - mit gesundem, wohlschmeckendem und qualitativ hochwertigem Wasser. Dabei stellen wir die gute Qualität des Wassers sicher, kümmern uns darum, dass immer genügend Wasser zur Verfügung steht und dass es da ankommt, wo es benötigt wird. Und Störungen wie z.B. Rohrbrüche beseitigen wir sofort - egal ob nachts oder feiertags. Wir sind für Sie da! 24 Stunden lang, 365 Tage im Jahr.

Zahlen zur Wasserversorgung
Wasserabgabe 0,949 Millionen m3
davon Industrie 0,283 Millionen m3
Quellfassungen 10 Stück
Tiefbrunnen 18 Stück
Pumpwerke und Druckerhöhungsanlagen 12 Stück
Hochbehälter 19 Stück
Wasserleitungsnetz 218 km
Hausanschlüsse 4.958 Stück
Wassermesseinrichtungen 6.622 Stück
Fernwirkanlage mit Unterstationen 1 Stück
Härtebereich 4 - 24 °dH

Stand 2009

Rückerstattung Umsatzsteuer

Hintergrund:

Mit zwei Urteilen vom 08. Oktober 2008 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Legen von Wasserhausanschlüssen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % zu belegen ist. Seit dem Jahr 2000 verlangte jedoch die Finanzverwaltung von den Wasserversorgungsunternehmen hiervon abweichend den Ausweis des Regelsteuersatzes von derzeit 19 % (früher: 16 %). Damit waren wir gehalten, auch Ihnen gegenüber unsere Anschlussleistung mit dem Regelsteuersatz in Rechnung zu stellen. Mit Schreiben vom 07. April 2009 hat das Bundesfinanzministerium angekündigt, die Urteile des BFH anzuwenden. Für die Vergangenheit wird der Ausweis des Regelsteuersatzes von der Finanzverwaltung jedoch ausdrücklich akzeptiert. Dennoch haben wir uns entschieden, unseren Kunden auf freiwilliger Basis zuviel gezahlte Umsatzsteuerbeträge zurück zu erstatten. Mit diesem Schreiben berichtigen wir daher die in der im Betreff bezeichneten Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer nach § 14 c Abs. 1 i.V.m. § 17 UStG und nehmen die Erstattung vor.

Abschließende Hinweise:

Die Erstattung erfolgt ohne Anmerkung einer Rechtspflicht. Für den Fall, dass entgegen unserer Information keine Erstattung durch die Finanzbehörden erfolgt, müssen wir uns eine Rückabwicklung vorbehalten. Eine Rechnungsberichtigung ist nur für Kunden, die nicht oder nur teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erforderlich, da nur dieser Kundenkreis finanziell belastet ist. Gegenüber zum Vorsteuerabzug berechtigten Kunden erfolgt somit keine Rechnungsberichtigung. Mit Ihrem Antrag haben Sie uns versichert, dass Sie hinsichtlich der gegenständlichen Rechnung nicht oder nur teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Auch für den Fall, dass der Vorsteuerabzug von Ihnen dennoch geltend gemacht wurde, behalten wir uns die Rückabwicklung vor.

Formular zur Rückerstattung der Umsatzsteuer