Informationen für Elektroinstallateure
Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - TAB NS Nord 2019 - Ausgabe 2019
gültig ab 01.06.2019
Beiblatt zur TAB NS Nord 2019 - Ausgabe 2019
gültig ab 01.06.2019
Merkblatt Netzanschluss
Stand 17.05.2017
Anmeldung zum Netzanschluss Strom
Stand 2020
Fertigmeldung zur Inbetriebsetzungsanzeige
Stand 2020
Erläuterungen zum Formular "Anmeldung zum Netzanschluss Strom" und "Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung"
Ausgabe 2020
Merkblatt zeitlich befristete Anschlüsse
Checkliste Anmeldung PV-Anlagen
Neue technische Anschlussregeln TAR ab 27.04.2019
Bereits 2016 sind auf europäischer Ebene Netzkodizes verabschiedet worden, die technische Anforderungen an Netzanschlüsse im Bereich Strom aufstellen.
Von unmittelbarer Relevanz für Netzbetreiber (und Anlagenbetreiber) ist vor allem der Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger (Verordnung (EU) 2016/631), für den sich die Abkürzung RfG (Network Code on Requirements for Generators) durchgesetzt hat.
Auch nach deutschem Recht sind die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen gemäß § 19 Abs. 4 EnWG verpflichtet, gemeinsam allgemeine technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss zu erstellen.
Vor diesem Hintergrund wurden die technischen Regelungen des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) für den Anschluss von Energieanlagen überarbeitet und um weitere Anwendungsregeln ergänzt, so dass nunmehr die folgenden Technische Anschlussregeln des VDE (TAR) vorliegen:
- VDE-AR-N 4100 – Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR 4100)
- VDE-AR-N 4105 – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (TAR 4105)
- VDE-AR-N 4110 – Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR 4110)
Diese neuen Anschlussregeln gelten ab dem 27.04.2019 und können über den VDE bezogen werden.
Des Weiteren liegen sie zur Einsicht bei den Stadtwerken Witzenhausen im technischen Sekretariat bei Frau Carolin Lange – Tel.: 05542/5005-151 – und im technischen Büro bei Netzmeister Herrn Uwe Stiehl – Tel.: 05542/5005-157 – zur Einsicht bereit. Um telefonische Terminabsprache wird gebeten.
Die im Anhang der jeweiligen TAR befindlichen notwendigen Vordrucke stehen Ihnen hier als ausfüllbare PDF-Formulare zum Download bereit.