Abwassergebührensplitting

Mehr Gerechtigkeit bei der Gebührenerhebung

Bisher wurden Abwassergebühren nach dem Frischwasserverbrauch abgerechnet, das heißt, wer viel Trinkwasser verbraucht hat, hatte ebensoviel Abwasser zu zahlen.

Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung ist der so genannte Einheitsgebührenmaßstab jedoch nicht mehr zulässig. Denn ein Supermarkt beispielsweise hat durch das weitläufige Gebäude und geteerte Parkplätze eine verhältnismäßig große versiegelte Fläche, jedoch einen sehr geringen Frischwasserverbrauch, der zum Großteil durch Toilettenbenutzung und Putzwasser entsteht. Eine Familie in einem Wohnhaus hingegen hat eine wesentlich kleinere versiegelte Fläche, aber einen höheren Frischwasserverbrauch. Daher muss die Gebührenberechnung verursachergerecht erfolgen, was eine gesplittete Neukalkulation der Abwassergebühren voraussetzt. Das bedeutet, in den Kanal geleitetes Schmutzwasser wird weiterhin auf der Grundlage des Frischwasserverbrauchs berechnet, die Gebühr für Regenwasser hingegen wird anhand der bebauten und befestigten Flächen, von welchen es in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird, erhoben.

Um es den Eigentümern so einfach wie möglich zu machen, haben wir im Frühjahr 2003 sämtliche Grundstücksflächen mit Hilfe von Luftbildern erfasst. Die ausgewerteten Luftbilder sind im gleichen Sommer im Rahmen des Erhebungsbogens an die Eigentümer gesandt worden, die daraufhin die Möglichkeit hatten, die Angaben bezüglich Flächengröße und Befestigungsart zu überprüfen und zu korrigieren sowie uns das genaue Einleiteverhalten und eine eventuelle Zisternennutzung mitzuteilen. Mit diesen ermittelten Daten wurde für jedes Grundstück die gebührenrelevante Fläche errechnet und den Eigentümern in dem Feststellungsbescheid mitgeteilt.

Seit dem 01.01.2004 haben wir das Abwassergebührensplitting gemäß den rechtlichen Vorgaben umgesetzt.